Lotterien und Tombolas

Kontakt: Bürgeramt

 

Büro: Grand-Rue 8 - 10, L-9530 Wiltz

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr.

Mittwochs bis 19:00 Uhr

Tel.: 95 99 39 1  /  E-Mail:

Lotterien und Tombolas, welche ganz oder teilweise einem philanthropischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen, sozialen, sportlichen oder touristischen Zweck dienen, können genehmigt werden:

 

  • vom Bürgermeister- und Schöffenrat der Gemeinde des Orts wo die Lose ausgestellt werden, wenn der Gesamtverkaufswert der Lose nicht die Summe von 12.500 € übersteigt, oder
  • vom zuständigen Minister für Zufallsspiele, wenn der Gesamtverkaufswert der Lose die Summe von 12.500 € übersteigt.

 

Der Gesamtwert der Gewinnlose muss mindestens 40 % der Gesamteinnahme ausmachen, d.h., der Gesamtwert der Einnahme wenn alle Lose der Lotterie zum angegebenen Preis verkauft werden.

 

Hauptpunkte die im Antrag zu erwähnen sind:

 

  • der Gewinnüberschuss geht an…
  • Ziehungsplan (Anzahl der Gewinnlose von … €, u.s.w.)


Anfrage Lotterie

Bedingungen:

 

Art.1. Genehmigung hinsichtlich der Organisation einer Tombola, Bedingungen:

 

  • der Gesamtverkaufswert der anzubietenden Lose darf die Summe von 2 500 € nicht übersteigen;
  • die Veräußerung der Lose kann nur stattfinden und wird nur angesagt in (…Ort….);
  • die Gewinnlose bestehen aus mobilen Gegenständen und beinhalten keine Gewinne in Form von Münzen oder Geldscheinen;
  • es ist strengstens untersagt eine Haus zu Haus Sammlung zu veranstalten mit dem Zweck Gratisgewinne für die Tombola zu besorgen;
  • die Polizei überwacht genauestens ob die Interessenten die Klauseln und Bedingungen der Genehmigung beachten und sie berichtet den zuständigen Behörden über festgestellte Missachtung der Vorschriften.

 

Art.2. Die Genehmigungsgebühr beträgt 25 €.

 

Art.3. Die Genehmigung wird der interessierten Gesellschaft, dem kommunalen Parkwächter und der Polizei zugestellt.

 

Tombola "à tirage immédiat"

Beteiligung: 5 % des Gewinns

 

Genehmigung für eine Saaltombola