Finanzielle Beihilfen

Die Gemeinde Wiltz erteilt mehrere Arten von Subventionen und Beihilfen an Privatpersonen:

 

  • Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Familien
  • Kommunale Teuerungszulage
  • Einkellerungsprämien für Rentner

Beihilfe für Schüler aus einkommensschwachen Familien

Bedingungen für den Erhalt einer Beihilfe

  • Man muss den allgemeinen oder technischen Sekundarunterricht in Luxemburg während dem Schuljahr 2020/2021 besucht haben und
  • eine finanzielle Beihilfe von der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CEPAS) erhalten haben.

 

Der Antrag muss zusammen mit einem Zahlungsbeleg der Hilfestellung des CEPAS vor dem 31. Januar 2022 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.


Das Antragsformular ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich sowie im PDF-Format in der Mediathek zu finden.

Teuerungszulage

Die Gemeinde Wiltz bewilligt auch für das Jahr 2019 wieder eine Teuerungszulage. Diese gilt für alle Personen die im Einwohnermeldeamt der Stadt Wiltz eingeschrieben sind und die im Genuss einer Teuerungszulage seitens des «Fonds National de Solidarité» sind. Die Zulage beträgt für das Jahr 2019:

 

Haushalt mit:

  • 1 Person:   5,41 € pro Monat
  • 2 Personen: 10,81 € pro Monat
  • 3 Personen: 16,22 € pro Monat
  • 4 Personen: 21,62 € pro Monat
  • 5 Personen: 27,03 € pro Monat
  • 6 Personen: 32,44 € pro Monat
  • 7 Personen: 37,84 € pro Monat
  • 8 Personen: 43,25 € pro Monat
  • 9 Personen: 48,66 € pro Monat
  • 10 Personen und mehr: 54,06 € pro Monat

 

Die betroffenen Einwohner können ihren Antrag bis zum 1. Oktober 2020 einreichen. Der gewährte Zuschuss wird auf die Gemeinderechnungen verbucht und nicht ausbezahlt. Das Antragsformular finden Sie in der Mediathek und ist ebenfalls im Biergeramt erhältlich.

Einkellerungsprämien an die Rentner der Gemeinde Wiltz

Jedes Jahr wird den Rentnern seitens der Gemeinde ein  finanzieller Zuschuss gewährt. Diese Beihilfe wird nach dem monatlichen Gesamteinkommen berechnet. Bitte melden Sie sich beim Biergeramt, um Ihr Gesamteinkommen des Monats Oktober 2019 mitzuteilen. Bitte Rentencoupon oder ggf. Beleg über andere Einkünfte hinterlegen. Es können nur Personen berücksichtigt werden, deren Gesamtbruttoeinkommen einen der folgenden Beträge nicht überschreitet:

 

  • Haushalt bestehend aus 1 Person: 2203,77 €
  • Haushalt bestehend aus 2 oder mehreren Personen: 3305,65 €