Gemeindekasse
Kontakt
Büro: Grand-Rue 2, L-9530 Wiltz
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr und von 13:30 bis 16:30 Uhr.
Mittwochs bis 19:00 Uhr.
Postanschrift: Stadtkasse der Stadt Wiltz, Postfach 60, L-9501 WILTZ
Tel.: 95 99 39 31
E-Mail:
Abteilungsleiterin
Jennifer Günther
Einnehmerin
Tel: 95 99 39 31
E-Mail:
Die Abteilung
Sandy Collin
Employée communale
Tel.: 95 99 39 26
E-Mail:
Sandra Huberty
Employée communale
Tel.: 95 99 39 39
E-Mail:
John Ries
Agent municipal
Tel.: 95 99 39 1
E-Mail:
- Verwaltung der kommunalen Buchführung.
- Aufstellung der Haushaltsrechnung und des Restantenetats.
- Parkplatzverwaltung.
BCEE IBAN LU 81 0019 3601 0050 3000 BCEELULL
BGGL IBAN LU 09 0030 0280 0102 0000 BGLLLULL
BILL IBAN LU 69 0026 1270 7110 0000 BILLLUL
CCRA IBAN LU 17 0090 0000 0054 1441 CCRALULL
CCPL IBAN LU 57 1111 0011 2457 0000 CCPLLULL
CELL IBAN LU 69 0141 0183 6220 0000 CELLLUL
Die von der Stadt an Sie eingegangene Rechnungen können wie folgt an die Stadtkasse beglichen werden:
Per Einzahlung oder Überweisung auf eines unserer Bankkonten unter Angabe der Referenznummer.
Per Bankdauerauftrag im Falle wiederkehrender Zahlungen. (Taxen für Wasser, Abwasser, Müll, Hund- und Grundsteuer)
Per Barzahlung oder mittels Zahlkarte am Schalter der Stadtkasse.
Eventuelle Beschwerden im Zusammenhang mit einer Rechnung sind binnen Monatsfrist schriftlich an den Schöffenrat zu schicken.
Eigentümer von bebauten und unbebauten Immobilien und Grundstücken sind zur Bezahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Wertschätzung der Immobilie unterliegt der Steuerverwaltung, welche ein Einheits- und Sockelwertdokument im Verhältnis der Kategorie erstellt, in welche das Objekt klassiert ist. Beschwerden betreffend Einheitswert oder Steuerklasse einer Immobilie sind an folgende Adresse zu senden :
Administration des Contributions Directes
Section des évaluations immobilières
Boîte postale 2354
L-1033 Luxembourg
e-mail:
Tel.: 247-52307
Alljährlich verschickt die Kommune einen Grundsteuerzahlungsbescheid unter Angabe von Zahlungsbetrag und Frist. Jede Person, welche am 1. Januar Eigentümer einer Immobilie ist, unterliegt der Zahlung der Grundsteuer für das laufende Jahr.
Die für das Steuerjahr 2019 Multiplikationsraten sind wie folgt festgesetzt:
A: landwirtschaftliche Liegenschaften: 400 %
B1: Industrie- und Wirtschaftsbauten: 650 %
B2: Mischbauten: 400 %
B5: Unbebaute Immobilien welche nicht für den Wohnungsbau bestimmt sind: 400 %
B6: Bauplätze welche für den Wohnungsbau bestimmt sind:400 %
B3: Bauten welche anderen Zwecken dienen: 200 %
B4: Einfamilienhäuser, Ertragshäuser: 200 %
Falls Sie eine Zahlungsfrist in Anspruch nehmen möchten, warten Sie nicht bis die Stadtkasse gerichtliche Schritte unternimmt. Bitte nehmen Sie diesbezüglich Kontakt auf mit der Leiterin der Stadtkasse.