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Die Schüler, die den allgemeinen oder technischen Sekundarunterricht in Luxemburg während dem Schuljahr 2018/2019 besucht haben und eine finanzielle Beihilfe von der Zentralstelle für schulpsychologische Beratung und Schulorientierung (CepaS) erhalten haben, können in den Genuss einer finanziellen Beihilfe der Gemeinde Wiltz kommen.

Der Antrag muss mittels des untenstehenden Formulars und zusammen mit einem Zahlungsbeleg der Hilfestellung des CepaS vor dem 31. Januar 2020 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.